Tarife

Die Patientenbeteiligung im Kanton St. Gallen beträgt 20% der Kosten. 
Die Leistungen werden normalerweise direkt der Krankenversicherung in Rechnung gestellt. 
Hierzu ist eine ärztliche Verordnung nötig.
Der Maximalbetrag des Selbstbehaltes beträgt 15.35 CHF pro Tag.
Die Dienstleistungen werden auch ohne ärztliche Verordnung angeboten. 
Die Kosten müssen in diesem Fall jedoch selbst von den Klienten getragen werden. Gerne informiere ich Sie hierzu.
KLV Leistungen:

A-Leistungen 

Abklärung,  Beratung und Koordination 

 76.90 CHF/h

B- Leistungen

Behandlung und Untersuchung 


63.00 CHF/h

 

C - Leistungen


Grundpfege


52.60 CHF/h

 

 

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Die wichtigsten Dienstleistungen im Überblick

  • Bedarfsabklärungen mit interRAI
  • Professionelle Beratung und Begleitung in Bezug auf das aktuelle physische und psychische Befinden
  • Begleitung nach einem Klinikaufenthalt zur Unterstützung im Alltag
  • Abklärung der psychosozialen Situation und erarbeiten geeigneter Interventionen bei Bedarf
  • Beratung und Entlastung der Angehörigen
  • Entwickeln von Strategien zur Selbsthilfe
  • Zusammenarbeit mit Ärzten, Therapeuten, Angehörigen und anderen involvierten Stellen
  • Begleitung von Betroffenen zu Arzt, Klinik sowie anderen Institutionen und Behörden.
  • Begleitung und Unterstützung von Betroffenen in einer Lebenskrise oder nach einer emotional belastenden Zeit
  • Medikamentenmanagement
  • Entlastungsgespräche 

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